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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 13 W 98/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5622
OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 13 W 98/04 (https://dejure.org/2004,5622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2004 - 13 W 98/04 (https://dejure.org/2004,5622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 13 W 98/04 (https://dejure.org/2004,5622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 142 Abs 1 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO
    Beschwerdefähigkeit der Ablehnung der Anordnung der Urkundenvorlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdefähigkeit einer Entscheidung nach § 142 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO); Vorlegungsanordnung zum Erhalt von Informationen für ein Gericht und Bereitsstellung von Beweismitteln zur Aufklärung eines streitigen Sachverhalts als Sinn und Zweck von § 142 ZPO; ...

  • Judicialis

    ZPO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 142; ZPO § 567; ZPO § 574
    Rechtsmittel gegen Anordnung der Urkundenvorlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorlegungsanordnung nicht beschwerdefähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2004 - 13 W 98/04
    Der II. Zivilsenat des Bundsgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 11. Juni 1990 (NJW 1990, 3151) den Grundsatz betont, dass keine Prozesspartei gehalten sei, dem Gegner für dessen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht von sich aus verfüge.
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    v. 24.1.2005 - 4 O 67/04, Volltext in juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.12.2004 - 13 W 98/04, Volltext in juris; LAG Berlin, Urt. v. 13.12.2002 - 6 Sa 1628/02 Volltext in juris, Ls. auch in EzA-SD 2003, Nr. 4, 13).
  • LG Dortmund, 30.04.2020 - 2 O 387/14

    Klage in Sachen Jagdfeld u.a. gegen Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG

    Vgl. insoweit schon Oberlandesgericht Frankfurt, Beschl. v. 17.12.2004, 13 W 98/04, OLGR Frankfurt 2005, 594, bei juris Rn. 6 m.w.N.:.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 3 W 25/14

    Anwendbarkeit von § 142 ZPO im Beweisverfahren

    Soweit der 13. Zivilsenat des erkennenden Gerichts die Beschwerdefähigkeit einer Entscheidung nach § 142 ZPO verneint hat (vgl. Beschluss vom 17.12.2004, 13 W 98/04), ist die vorliegende Sachlage nicht vergleichbar.
  • OLG Hamburg, 15.01.2014 - 15 W 1/14

    Mangelhaftes Bauwerk: Keine Begutachtung fremder Wohnungen!

    Daher ist gegen die gerichtliche Entscheidung, mit der eine Anordnung nach § 144 Abs. 1 ZPO abgelehnt wird, keine Beschwerde gegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. September 2007, 19 W 59/07, Zeller, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 33 und 35 m.w.N.; vgl. zu § 142 ZPO auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. November 2008, 1 W 64/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. April 2006, 7 W 12/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2004, 13 W 98/04).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 511/05

    DVD-ROM II

    Im Anschluss an die Gesetzesbegründung wird § 142 ZPO in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein dahin verstanden, dass die Vorschrift nicht der Ausforschung dient, sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag der jeweils darlegungs- und beweisbelasteten Partei zum wahrscheinlichen Inhalt der vorzulegenden Urkunde voraussetzt (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 120 f.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Dezember 2004 - 13 W 98/04, Volltext in juris; LG Karlsruhe, Entsch. v. 24. Januar 2005 - 4 O 67/04, Volltext in juris; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 142 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., § 142, Rn. 2, Einf i.V.m. § 284 Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 345/05

    Anspruch auf Unterlassen der Verwendung eines Verfahrens zur Übertragung eines

    Im Anschluss an die Gesetzesbegründung wird § 142 ZPO in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein dahin verstanden, dass die Vorschrift nicht der Ausforschung dient, sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag der jeweils darlegungs- und beweisbelasteten Partei zum wahrscheinlichen Inhalt der vorzulegenden Urkunde voraussetzt (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 120 f.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.12.2004 - 13 W 98/04, Volltext in juris; LG Karlsruhe, Entsch. v. 24.1.2005 - 4 O 67/04, Volltext in juris; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 142 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., § 142, Rdnr. 2, Einf i.V.m. § 284 Rdnr. 27).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 343/05

    DVD-ROM

    Im Anschluss an die Gesetzesbegründung wird § 142 ZPO in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein dahin verstanden, dass die Vorschrift nicht der Ausforschung dient, sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag der jeweils darlegungs- und beweisbelasteten Partei zum wahrscheinlichen Inhalt der vorzulegenden Urkunde voraussetzt, (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 120 f.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.12.2004 - 13 W 98/04, Volltext in juris; LG Karlsruhe, Entsch. v. 24.1.2005 - 4 O 67/04, Volltext in juris; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 142 Rdn. 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., § 142, Rdn. 2, Einf i.V.m. § 284 Rdn. 27).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 351/05

    Anspruch auf Unterlassen des Anbietens, Inverkehrbringens und Gebrauchens von

    Im Anschluss an die Gesetzesbegründung wird § 142 ZPO in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein dahin verstanden, dass die Vorschrift nicht der Ausforschung dient, sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag der jeweils darlegungs- und beweisbelasteten Partei zum wahrscheinlichen Inhalt der vorzulegenden Urkunde voraussetzt (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 120 f.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Dezember 2004 - 13 W 98/04, Volltext in juris; LG Karlsruhe, Entsch. v. 24. Januar 2005 - 4 O 67/04, Volltext in juris; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 142 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., § 142, Rn. 2, Einf i.V.m. § 284 Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 347/05

    Verletzung eines Patents über Systeme und Verfahren zur Codierung alternierender

    Im Anschluss an die Gesetzesbegründung wird § 142 ZPO in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein dahin verstanden, dass die Vorschrift nicht der Ausforschung dient, sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag der jeweils darlegungs- und beweisbelasteten Partei zum wahrscheinlichen Inhalt der vorzulegenden Urkunde voraussetzt (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 120 f.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Dezember 2004 - 13 W 98/04, Volltext in juris; LG Karlsruhe, Entsch. v. 24. Januar 2005 - 4 O 67/04, Volltext in juris; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 142 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., § 142, Rn. 2, Einf i.V.m. § 284 Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 348/05

    Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. eines europäischen Patents über ein

    Im Anschluss an die Gesetzesbegründung wird § 142 ZPO in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein dahin verstanden, dass die Vorschrift nicht der Ausforschung dient, sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag der jeweils darlegungs- und beweisbelasteten Partei zum wahrscheinlichen Inhalt der vorzulegenden Urkunde voraussetzt (vgl. BT-Drucks. 14/6036, S. 120 f.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.12.2004 - 13 W 98/04, Volltext in juris; LG Karlsruhe, Entsch. v. 24.1.2005 - 4 O 67/04, Volltext in juris; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 142 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., § 142, Rdnr. 2, Einf i.V.m. § 284 Rdnr. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.01.2005 - 5 UF 314/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12639
OLG Frankfurt, 05.01.2005 - 5 UF 314/99 (https://dejure.org/2005,12639)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.2005 - 5 UF 314/99 (https://dejure.org/2005,12639)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 5 UF 314/99 (https://dejure.org/2005,12639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entziehung eines Mandats von einer im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwältin; Anspruch auf Beiordnung eines anderen Anwalts

Verfahrensgang

  • AG Wiesbaden - 54 F 2711/98
  • OLG Frankfurt, 05.01.2005 - 5 UF 314/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 25.11.1993 - 6 WF 102/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2005 - 5 UF 314/99
    Entzieht eine Partei der ihr im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwältin das Mandat, wie es vorliegend die Beschwerdeführerin getan hat, so hat sie nur dann einen Anspruch auf Beiordnung eines/er anderen Anwalts/Anwältin, wenn für die Aufhebung des Mandatsverhältnisses ein wichtiger Grund bestand (vgl. u. a. OLG Ffm., MDR 1988, 501; OLG Zweibrücken, JurBüro 1994, 749; Zöller, ZPO, 25. Aufl., Rn 33 f m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.02.1988 - 14 W 17/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2005 - 5 UF 314/99
    Entzieht eine Partei der ihr im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwältin das Mandat, wie es vorliegend die Beschwerdeführerin getan hat, so hat sie nur dann einen Anspruch auf Beiordnung eines/er anderen Anwalts/Anwältin, wenn für die Aufhebung des Mandatsverhältnisses ein wichtiger Grund bestand (vgl. u. a. OLG Ffm., MDR 1988, 501; OLG Zweibrücken, JurBüro 1994, 749; Zöller, ZPO, 25. Aufl., Rn 33 f m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2005 - 8 W 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20205
OLG Hamburg, 03.03.2005 - 8 W 30/05 (https://dejure.org/2005,20205)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2005 - 8 W 30/05 (https://dejure.org/2005,20205)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2005 - 8 W 30/05 (https://dejure.org/2005,20205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 S. 3; ZPO § 141
    Erfallen der Beweisgebühr bei Parteianhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1080
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2001 - 10 W 48/01

    Entstehen der Beweisgebühr bei Anhörung einer Partei ohne förmlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2005 - 8 W 30/05
    Der Zweck der Beweisgebühr, dem auf Anwaltsseite entstehenden Mehraufwand an Zeit, Tätigkeit und Verantwortung im Falle der Vernehmung einer Partei über streitige Tatsachen Rechnung zu tragen, gebietet es zudem, dass der Rechtsanwalt diese Gebühr immer dann erhält, wenn inhaltlich eine Beweisaufnahme vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.5.2001, Az.: 10 W 48/01 - zitiert nach juris - m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 8 W 246/00

    Voraussetzungen für den Anfall einer Beweisgebühr bei Parteianhörung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2005 - 8 W 30/05
    Ausweislich der Entscheidungsgründe des Berufungsurteils ging es dem Senat bei der außergewöhnlich umfangreichen Anhörung aber nicht um eine Klärung und Ergänzung offener Punkte im Parteivortrag, sondern es ist durch die Anhörung der Parteien gerade ein gegensätzlicher Parteivortrag zur Überzeugung des Gerichts geklärt worden - dies ist das Ziel einer Beweisaufnahme (vgl. Hans. OLG, Beschluss vom 12.10.2000, Az.: 8 W 246/00).
  • KG, 03.02.2003 - 1 W 496/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung einer Beweisgebühr durch protokollierte

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2005 - 8 W 30/05
    Zwar löst die protokollierte Anhörung einer Partei im Anwaltsprozess auch dann regelmäßig keine Beweisgebühr aus, wenn das Gericht an die Partei Fragen stellt, die der Erläuterung und Ergänzung des Parteivortrages und der Beseitigung von Lücken, Unklarheiten oder Widersprüchen dienen und das Gericht seiner Entscheidung die Parteierklärungen zugrunde legt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 3.2.2003, Az.: 1 W 496/02 - zitiert nach juris - .w.N.).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

    und / oder 20.05.2005 bestehende Rücktrittsrecht habe der Kläger durch In-Reparaturgabe des Pkw am 14.06.2005 verzichtet, auf den Beschluss der Einzelrichterin des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12.12.2005 - 8 W 30/05 - bezieht (Bl. 278 ff. GA).
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